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Unsere neue Pflegeberaterin in Schipkau

24. Februar 2022

Interview mit Josephine Sinke

 

Wie bist du zur Pflege gekommen?

Bereits als kleines Kind war klar:“ Ich werde Krankenschwester.“
Nach dem Abitur habe ich meine Ausbildung 2011 als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin in einem Krankenhaus beendet. Dort war ich bis 2019 auf der Station für Kardiologie/Diabetologie tätig. Leider war es für mich schwierig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Also ging es für 2 ½ Jahre in eine Hausarztpraxis. Erfüllt hat es mich dort leider nicht. Nach kurzer Suche, darf ich nun seit Anfang diesen Jahres ein Teil der A&S Nachbarschaftspflege sein.

 

Was macht dir besonders Spaß in diesem Beruf?

Besonders Spaß macht es mir, nah am Menschen zu arbeiten.  Pflege ist nicht immer vorhersehbar und kontinuierlich und genau das ist es, was ich so gern an meinem Beruf habe. Besonders wichtig ist mir, gern zur Arbeit zu gehen. Und genau das kann ich über mein neues Arbeitsumfeld sagen.

 

Wie bist du auf uns gekommen?

Nachdem ich mich nach einer neuen beruflichen Perspektive umgesehen habe, bin ich per Zufall auf die Stellenanzeige als Pflegeberaterin bei der A& S Nachbarschaftspflege Schipkau gestoßen. Durch die Tätigkeit in der Hausarztpraxis, die sich ebenfalls in Schipkau befindet, kannte ich bereits einige der Mädels vom Pflegedienst. Carolin Krahn, PDL in Schipkau, hat mich dann super über das Berufsbild der Pflegeberaterin informiert. Dann war schnell klar: „Das passt zu mir.“ Und nun bin ich hier.

 

Als was bist du bei uns tätig?

Bei der A& S Nachbarschaftspflege Schipkau bin ich als examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin tätig.

 

Was sind dort deine Aufgabengebiete?

Meine Aufgabengebiete sind die Betreuung und Beratung unserer Kund*innen, die einen Pflegegrad haben, jedoch noch weitestgehend von ihren Angehörigen versorgt werden. Jeder Kunde/in erhält daraufhin, abhängig von seinem Pflegegrad eine Pflegeberatung nach §37.3, solange wir als Pflegedienst keine Pflegeleistungen bei ihm erbringen. Manche dieser Kund*innen nutzen bereits die Entlastungsleistungen, z.B. für die Betreuung oder hauswirtschaftliche Leistungen oder erhalten bereits Leistungen gemäß SGB V, z.B. häusliche Verordnung wie beispielsweise die Medikamentengabe, Verbände etc.

Josephine Sinke