HAUSHALTSHILFE – AUCH NACH §45 SGB XI
Hauswirtschaftliche Entlastung. Durch uns.
Sie genießen Ihre eigenen vier Wände und meistern Ihren Alltag, aber die Hausarbeit fällt Ihnen zunehmend schwer. Deshalb pflegen wir nicht nur, sondern helfen gerne auch in Ihrem Haushalt: Wir kaufen ein, kochen, putzen oder begleiten Sie zu Ihren Terminen. Sie bestimmen selbst, welche Aufgaben Sie uns anvertrauen, damit Gewohntes so gepflegt wird, wie Sie es kennen.
Sie haben durch ihren Pflegegrad einen monatlichen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro nach § 45b SGB XI.
Er gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5. Zudem sind wir befugt, alles mit Ihrer Kranken-/Pflegekassen abzurechnen. Dieser Betrag kann unabhängig von den Leistungen unseres Pflegedienstes zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Das Gute ist, dass Ihr Pflegegeld in jedem Fall unberührt bleibt!
ABER: Sie können uns auch „privat“ engagieren. Denn, diese haushaltsnahen Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar (§35a EStG).
Folgende Arbeiten können wir als Ihr Pflegedienst durchführen
- Wohnungsreinigung
- Fahr- und Begleitdienste, z.B. zum Einkaufen, Besuch auf dem Friedhof, sonstiges
- Begleitung zum Arzt (Wir holen Sie zu Hause ab, fahren Sie zum Arzt, warten dort und fahren Sie anschließen wieder nach Hause)
- Fensterreinigung mit oder ohne Gardinenreinigung
- Kleinere Gartenarbeiten
- Betreuung
- Frühjahrs- bzw. Herbstputz
- Kleinere handwerkliche Arbeiten